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Glossar/FAQ
Wissenschaftsrat
Sonntag, 24. Feber 2008

Der Wissenschaftsrat besteht aus 11 stimmberechtigten Mitgliedern, er wird unterstützt durch ein Büro von vier Personen. Seine Aufgaben umfassen die Beratung des Bundesministeriums (BMWF), des Nationalrats und der Universitäten in Fragen der Wissenschaftspolitik und der Kunst, sowie Beobachtung, Analyse und Ausarbeitung von Empfehlungen zum österreichischen Universitäts- und Wissenschaftssystem.

In einer Empfehlung zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses in Österreich (25.05.2007) empfiehlt der Wissenschaftsrat die „Einrichtung von Graduiertenkollegs (Doctoral Schools, Research Schools) “ wobei „neben den strukturierten Formen von Doktoratsstudien [..] auch weiterhin individuelle Doktoratsstudien“ möglich sein sollen, allerdings mit „qualitätssichernden Auswahl- und Zulassungsverfahren, einer verantwortliche Betreuung und einer kompetenten Beurteilung“.

 
Universitätenkonferenz
Samstag, 23. Feber 2008

Die Universitätenkonferenz (vormals Rektorenkonferenz) ist als Verein organisiert. Mitglieder sind die österreichischen staatlichen Universitäten. Vertreten werden sie von den RektorInnen und VizerektorInnen der österreichischen Universitäten, insofern ist die Universitätenkonferenz das gemeinsame Sprachrohr der Universitätsleitungen. Organisatorisch ist sie in Foren unterteilt und unterhält auch eine Arbeitsgruppe zu Doktoratsstudien. Zuletzt gab die Rektorenkonferenz eine "Empfehlung der österreichischen Rektorenkonferenz zum Doktoratsstudium neu" heraus, die eine „Hilfestellung“ „bei der konkreten Einrichtung von Doktoratsstudien neu“ sein soll. Es soll eine „stärkere Strukturierung des Doktoratsstudiums als bisher“ angestrebt werden, allerdings soll es nach wie vor möglich sein, dass „Dissertationsthemen oder -projekte von den Studierenden selbst vorgeschlagen werden; dass eher individuell und nicht in einem Team geforscht wird oder dass ein Doktorat neben einer Berufstätigkeit gemacht werden kann“.


 
Open Access
Freitag, 23. Juni 2006

Von einem Open Access auf wissenschaftliche Artikel spricht man, wenn jede/r Leser/in ohne Bezahlung freien Volltextzugang hat, d.h. dass Interessierte Volltexte lesen, herunterladen, kopieren, verteilen, drucken, in ihnen suchen, auf sie verweisen und sie auch sonst auf jede denkbare legale Weise benutzen können, ohne finanzielle, gesetzliche oder technische Barrieren jenseits von denen, die mit dem Internet-Zugang selbst verbunden sind.

Man unterscheidet zwischen der Veröffentlichung in Open Access-Journalen, die freien, kostenlosen Zugang auf alle Artikel ermöglichen ("goldener Weg") und der (Zweit-)veröffentlichung von Artikeln in frei zugänglichen Artikelsammlungen bzw. Webseiten, ("grüner Weg").

Die Qualität eines Journals ist a priori nicht von der Art der Veröffentlichung abhängig. Es gibt bereits in weiten Bereichen der Wissenschaft referierte Journale mit renommierten WissenschafterInnen im Editorial Board, die auf Open Access setzen - das Directory of Open Access Journals - DOAJ bietet hier eine Übersicht.

Auch im traditionellen Zeitschriftenwesen wird die Qualitätskontrolle zumeist nicht oder nur durch einen äußerst geringen Teil durch die Verkaufseinnahmen finanziert. Rezensionen und Bewertungen im peer-review-Verfahren werden von WissenschafterInnen zumeist als freiwilligen Beitrag der an die wissenschaftliche Gemeinschaft geleistet. Oft wird die Bewertung und Qualitätskontrolle innerhalb der eigenen Fachrichtung als integrative Tätigkeit der/des Forschers/Forscherin gesehen und wird somit von der Forschungseinrichtung finanziert.

In der Praxis sind Verlage lediglich für die Drucklegung, Verteilung von Fachjournalen, teilweise auch noch für das Layout verantwortlich Die Archivierung hingegen wird wieder in Bibliotheken von größtenteils mit öffentlichen Geldern finanzierten Einrichtungen übernommen.

Das Directory of Open Access Repositories bietet eine Übersicht über  institutionelle und fachspezifische Möglichkeiten, wissenschaftliche Artikel zu veröffentlichen

Open Access ist eine Frage der Schrankenfreiheit und Gerechtigkeit in einer globalen, offenen Wissensgesellschaft.

Weitere Links zu Open Access

 

 
Rigorosum/Defensio
Mittwoch, 26. April 2006
Das Rigorosum ist die Abschlussprüfung des Doktoratsstudiums. Die Modalitäten der Abschlussprüfung sind je nach Universität verschieden, da diese in diesem Bereich autonom zu entscheiden haben.
Die Erläuterungen zu §54 UG 2002 halten fest:
Eine Gutachterin oder ein Gutachter hat jedenfalls universitätsfremd zu sein, und es hat eine „defensio dissertationis“ im Rahmen einer kommissionellen Prüfung stattzufinden.

Die Bestimmungen des Universitätsgesetzes für Prüfungen gelten natürlich auch für Rigorosen, weitere Details sind je nach Universität in den Satzungen bzw. in den Studienplänen geregelt.
 
Fachhochschule und Doktoratsstudium
Freitag, 31. März 2006

Auch nach dem Abschluß einer Fachhochschule in Österreich ist die Aufnahme eines Doktoratsstudium möglich. Genauere Informationen zu rechtlichen Rahmenbedingungen können den Seiten der Fachhochschulkonferenz  entnommen werden, auch der Fachhochschulrat hat eine eigene Informationsseite eingerichtet.

An der TU Wien gibt es eine Mailingliste zur Vernetzung von "FH-Doktoratsstudierenden", in Deutschland ist die Projektgruppe Promotion nach FH Abschluß von Thesis, dem deutschen Netzwerk für Promovierende zu nennen.

 
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